Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in der Hamburger Wirtschaft
Start > Aufgaben und Ziele > Wahlordnung Vorstand ARGE SBV - Stand: 02/2011

Wahlordnung Vorstand ARGE SBV

Teil A (Vorstand)

§ 1 Wahlrecht

Wahlberechtigt und wählbar sind alle Vertrauenspersonen und ihr erstes stellvertretendes Mitglied in Hamburger Betrieben. Die Wahlberechtigung ist schriftlich nachzuweisen durch z.B. Kopie Wahlergebnises aus dem Betrieb.

§ 2 Wahlvorstand

Der Wahlvorstand besteht aus drei Personen. Er wird von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes gewählt. Der Wahlvorstand wählt aus seiner Mitte eine(n) Vorsitzende(n).

§ 3 Durchführung der Wahl

1. Der Wahlvorstand schlägt auf der Mitgliederversammlung eine Kandidatenliste vor. Diese basiert auf den beim derzeitigen Vorstand eingegangenen Bewerbungen. Der Wahlvorstand erstellt einen Stimmzettel, auf dem die Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge unter Angabe ihres Betriebes aufgeführt werden.

Die Wahl findet geheim statt.

Die Stimmzettel werden gegen Rückgabe der Wahlberechtigungskarte, die bei der Prüfung der Wahlberechtigung bei der Anmeldung ausgegeben wurden, verteilt.

Jeder Wahlberechtigte hat bis zu max. 12 Stimmen (1 Stimme je Kandidat/in)und kann auf dem Stimmzettel bis zu max. 12 Kandidaten ankreuzen. Ein leerer Stimmzettel wird als Stimmenthaltung gewertet.

Stimmzettel mit mehr als zwölf angekreuzten Kandidaten oder mit Kommentaren, sind ungültig.

2. Für den Fall, dass auf der Kandidatenliste nur bis zu 12 KandidatInnen aufgeführt sind, wird ein einfaches Wahlverfahren durchgeführt. Jeder Wahlberechtigte erhält eine grüne Stimmkarte. Im einfachen Wahlverfahren gelten die KandidatInnen als gewählt, wenn in offener Abstimmung mindestens 50 % der anwesenden Wahlberechtigten der Kandidatenliste zustimmen. Das Stimmergebnis wird vom Vorsitzenden des Wahlvorstandes protokolliert und unterschrieben und von 2 weiteren Wahlberechtigten gegengezeichnet.

§ 4 Feststellen des Wahlergebnisses

Die zwölf Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, sind in den Vorstand gewählt. Die restlichen Kandidaten werden in der Reihenfolge der für sie abgegebenen Stimmen in einer Ersatzliste aufgenommen.

Nach der Auszählung der Stimmzettel gibt der / die Vorsitzende des Wahlvorstandes das Ergebnis der Wahl bekannt Der Vorsitzende des Wahlvorstandes fragt die gewählten Kandidaten, ob sie die Wahl annehmen. Bei Abwesenheit erfolgt die Annahme der Wahl schriftlich.

Mit Annahme der Wahl sind die Kandidaten zu Vorstandsmitgliedern gewählt.

Teil B (Vorsitz)

§ 5 Wahl

Vorstandsvorsitzender und Stellvertreter werden in getrennten Wahlgängen von dem Vorstand der ARGE SBV-Hamburger Wirtschaft gewählt. Das Gremium einigt sich auf einen Wahlleiter. Stehen für die Stellvertreter mehr Kandidaten zur Wahl, als nach der Geschäftsordnung zu wählen sind, entscheidet die Stimmenanzahl über die Reihenfolge.

Bei Stimmengleichheit entscheidet nach maximal dreimaliger Stichwahl das Los. Die nicht gewählten Kandidaten sind in der Reihenfolge ihrer Stimmenanzahl Ersatzmitglieder des Vorsitzes.

Die Wahl findet geheim statt.

Die gewünschten Kandidaten (maximal die Anzahl der nach der Geschäftsordnung zu wählenden Personen) sind auf dem Stimmzettel anzukreuzen.

Ein leerer Stimmzettel wird als Stimmenthaltung gewertet.

Stimmzettel mit mehr angekreuzten als den zu wählenden Kandidaten oder mit Kommentaren, sind ungültig.

§ 6 Nachwahl

Scheidet ein Mitglied aus dem Vorsitz aus, rückt das nächste Ersatzmitglied auf die entsprechende Position nach. Ansonsten gilt die Geschäftsordnung.

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