| Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in der Hamburger Wirtschaft |
Rubriken auf dieser Seite:Bei den gemeinsamen Servicestellen erhalten Sie kostenlose Auskunft und Beratung sowie Unterstützung in Fragen der Rehabilitation
SeitenanfangAlle Rehabilitationsträger sind in die Arbeit der gemeinsamen Servicestellen eingebunden
Die gemeinsamen Servicestellen arbeiten eng zusammen mit allen
anderen Gruppen, die sich mit Rehabilitation befassen, insbesondere
mit Verbänden behinderter Menschen, Verbänden der freien
Wohlfahrtspflege, Selbsthilfegruppen, Integrationsämtern sowie der
gesetzlichen Pflegeversicherung.
Gemeinsame Servicestellen sind in allen Kreisen und kreisfreien
Städten eingerichtet.
Die Rehabilitationsträger
bieten mit den gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation
ein neues ortsnahes Angebot zur kostenlosen Beratung und Unterstüzung
für jeden Bürger / Bürgerin.
Damit optimieren sie den Zugang zur Rehabilitation, stärken die Rechte
der behinderten Menschen und beschleunigen deren Durchsetzung.
Sie benötigen Rehabilitationsleistungen?
Rehabilitation hat das Ziel,
behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen eine selbstbestimmte
und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu
ermöglichen.
Im Hinblick darauf sind Auskunft und Beratung ebenso wichtig wie ein
kompetente Einschätzung Ihres persönlichen Rehabilitationsbedarfs.
Denn bereits beim Zugang zur Rehabilitation werden die Weichen über
Verlauf und Erfolg der Gesamtmaßnahme und ihrer einzelnen Phasen
gestellt.
Sie haben die Möglichkeit
Bei ihrem Besuch
bei den gemeinsamen Servicestellen haben Sie die Möglichkeit, sich
begleiten und unterstützen zu lassen von einem / einer Vertreter / in:
Sie können
die gemeinsamen Servicestellen auch nach bereits erfolgter Einleitung
des Rehabilitationsverfahrens jederzeit erneut ansprechen, wenn Sie
weitere Fragen haben oder dies aus Ihrer Sicht zur Beschleunigung des
Rehabiltationsverfahrens erforderlich ist.
Als Ratsuchende/r
werden Sie von den gemeinsamen Servicestellen umfassend
beraten und im weiteren Verlauf des Verfahrens unterstützt.
Die Beratung
erstreckt sich auf die Zielsetzung, Zweckmäßigkeit und
Erfolgsaussicht der im Einzelfall möglichen
Rehabilitationsleistungen.
Gemeinsame Servicestellen sind Ansprechpartner/in
für alle Betroffenen und stehen Ihnen insbesondere zur Seite:
Die gemeinsamen Servicestellen begleiten
Ihren weiteren Rehabilitationsprozess aktiv, zum Beispiel durch
Unterstützung des Rehabilitationsverfahrens beim zuständigen Träger.
Sie achten auf eine enge Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger mit den Integrationsämtern und Integrationsfachdiensten, um bedrohte Arbeitsverhältnisse erkrankter und behinderter Arbeitnehmer / innen durch geeignete Maßnahmen zu erhalten.
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und nach Vereinbarung
Öffentliche Verkehrsmittel:
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Bus 112, 283, 37 bis Große Bergstr.
Gemeinsame Servicestellen (Verzeichnis nach PLZ und Ort) im
Internet:
http://www.reha-servicestellen.de
Quelle:
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