HERZLICH WILLKOMMEN bei der Arbeitsgemeinschaft der Vertrauenspersonen - Hamburger Wirtschaft ("ARGE VP")

Die ARGE VP ist ein über 50 Jahre gewachsener Zusammenschluss von ca. 600 Vertrauenspersonen in der privaten Wirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg und Interessenvertreter der ca. 26.000 Beschäftigten mit Behinderung. Die ARGE VP arbeitet in Kooperation mit dem Integrationsamt, der Arbeitsagentur sowie anderen Behörden, Institutionen und Fachdiensten zusammen, die sich für die Belange von Menschen mit Behinderungen einsetzen.

 

Anmeldung zur Jahreshauptversammlung 2024

Die Jahreshauptversammlung findet auch 2024 wieder im großen Saal der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg statt und erfreut sich jedes Jahr großen Zuspruchs, informativen Inhalten und besten Möglichkeiten zum Netzwerken mit anderen SBVen. 

Inklusiver Arbeitsmarkt 2030

64. Treffen der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) ++ Gemeinsame Erklärung verabschiedet

Zum Abschluss ihres 64. Treffens am 3. und 4. November haben die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern heute in ihrer „Erfurter Erklärung für einen inklusiven Arbeitsmarkt 2030“ Forderungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt gestellt und Wege dorthin aufgezeigt. Die Beauftragten sind der Auffassung, dass es verstärkter Anstrengungen, Impulse und Instrumente für die Erreichung eines inklusiven Arbeitsmarktes bedarf.

 

Jürgen Dusel dazu: „1,3 Millionen schwerbehinderte Menschen sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt, sie machen jeden Tag einen guten Job. Es ist ein Vorurteil, dass Menschen mit Behinderungen nicht leistungsfähig sind, ich bin der festen Überzeugung: Es gibt keinen einzigen Arbeitsplatz, der nicht von einem Menschen mit Behinderung gut ausgefüllt werden kann - wenn die Rahmenbedingungen stimmen.“ Dusel weiter: „Um Wege in eine gute Beschäftigung zu ermöglichen, müssen sowohl der Gesetzgeber als auch die Arbeitsverwaltung im Blick haben, dass Menschen mit Behinderungen zunächst einen Anspruch auf Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Darüber hinaus muss sich die Situation für Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten deutlich verbessern. Deswegen ist es gut, dass die Bundesregierung beispielsweise das Entgeltsystem reformieren will - das ist längst überfällig. Weitere Maßnahmen haben wir gestern und heute in Erfurt diskutiert.“

 

Joachim Leibiger, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen des Freistaats Thüringen, wies auf jahrelange Debatten über die Zukunft der Werkstätten mit Behinderung hin. Es sei „Zeit, mutige Schritte zu gehen, die die Menschen mitnehmen und gleichzeitig zu mehr Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt führen. Die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sollten sich weiterentwickeln. Den Inklusionsbetrieben könnte zukünftig eine zentralere Rolle zukommen. Es muss die Vision eines inklusiven Arbeitsmarktes 2030 verfolgt werden“, so der Landesbeauftragte.

 

An der Tagung nahmen zudem hochrangige Gäste teil: neben dem Ministerpräsidenten Bodo Ramelow auch die Präsidentin des Thüringer Landtags Birgit Pommer. Zahlreiche Fachvorträge rundeten das Programm ab.

 

Die Forderungen der Erfurter Erklärung beziehen sich auf drei Bereiche:

 

• Werkstätten für behinderte Menschen 

• Inklusionsbetriebe
• Inklusives Arbeits- und Sozialrecht

 

Die komplette Erklärung hier zum Download:

Erfurter Erklärung für einen inklusiven Arbeitsmarkt 2030
221022_Erfurt_LBBTreffen_Erklärung.pdf
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Bundesarbeitsgericht: Fortbestand der Schwerbehindertenvertretung bei Absinken der Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten in einem Betrieb unter fünf

Die Schwerbehindertenvertretung ist die Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten. Sie wird nach § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX* ua. in Betrieben mit wenigstens fünf - nicht nur vorübergehend beschäftigten - schwerbehinderten Menschen für eine Amtszeit von regelmäßig vier Jahren gewählt. Sinkt die Anzahl schwerbehinderter Be- schäftigter im Betrieb unter den Schwellenwert von fünf, ist das Amt der Schwerbehinder- tenvertretung nicht vorzeitig beendet.

 

In dem Kölner Betrieb einer Arbeitgeberin mit ungefähr 120 Mitarbeitern wurde im November 2019 eine Schwerbehindertenvertretung gewählt. Zum 1. August 2020 sank die Zahl der schwerbehinderten Menschen in diesem Betrieb auf vier Beschäftigte. Die Arbeitgeberin in- formierte die Schwerbehindertenvertretung darüber, dass sie nicht mehr existiere und die schwerbehinderten Beschäftigten von der Schwerbehindertenvertretung in einem anderen Betrieb vertreten würden.

 

In dem von ihr eingeleiteten Verfahren hat die Schwerbehindertenvertretung des Kölner Be- triebs die Feststellung begehrt, dass ihr Amt nicht aufgrund des Absinkens der Anzahl schwerbehinderter Menschen im Betrieb vorzeitig beendet ist. Arbeitsgericht und Landesar- beitsgericht haben den Antrag abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde der Schwerbehindertenvertretung hatte vor dem Siebten Senat des Bundesarbeitsgerichts Er- folg. Das Amt der Schwerbehindertenvertretung ist nicht vorzeitig beendet. Eine ausdrückli- che Regelung, die das Erlöschen der Schwerbehindertenvertretung bei Absinken der Anzahl schwerbehinderter Beschäftigter unter den Schwellenwert nach § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX vorsieht, besteht im Gesetz nicht. Eine vorzeitige Beendigung der Amtszeit ist auch nicht aus gesetzessystematischen Gründen oder im Hinblick auf Sinn und Zweck des Schwellenwerts geboten.

 

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - 7 ABR 27/21 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 31. August 2021 - 4 TaBV 19/21 -

 

*Hinweis: § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX lautet: "In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, werden eine Vertrauens- person und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt, das die Vertrauensperson im Falle der Verhinderung vertritt."

Bundesarbeitsgericht: Fortbestand der Schwerbehindertenvertretung bei Absinken der Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten in einem Betrieb unter fünf
2022-10-19 - BAG - Presseerklärung - 041[...]
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Senatsempfang zur Verleihung des Hamburger Inklusionspreises und Innovationspreises 

Bedingt durch die Pandemie wurde der Hamburger Inklusionspreis 2021 am 6. April 2022 im Hamburger Rathaus an drei Unternehmen von der Hansestadt Hamburg und der Arbeitsgemeinschaft der Vertrauenspersonen für Menschen mit Behinderung ("ARGE VP") verliehen.  

 

Preisträger sind das Meinungsforschungsinstitut für behinderte Menschen "Gut Gefragt", die Firma "Runawerk" sowie die Tochtergesellschaft des Universitätsklinikum Eppendorf "KLE Klinik Logistik & Engineering". Der neu ins Leben gerufene Innovationspreis wurde der Firma "Workplace Solutions" für ihre Software für gehörlose Menschen verliehen.

 

Die Preisträger haben sich vorbildlich für die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen eingesetzt. Gleichstellungssenatorin Katharina Fegebank (Grüne), die Senatskoordinatorin für Menschen mit Behinderungen, Ulrike Kloiber und Jens Nübel, Vorsitzender der ARGE VP übergaben die Auszeichnungen im Rathaus.

Dresdner Positionen

Forderungen der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern an die Bundesregierung in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden!

(Art. 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland)

 

Bei den Koalitionsverhandlungen für die Bundesregierung müssen die Belange von Menschen mit Behinderungen als Querschnittsthema in allen Politikfeldern Berücksichtigung finden. Die menschenrechtlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention müssen dabei die Grundlage sein. Unsere Gesellschaft steht vor großen Herausforderungen: die Pandemiebewältigung, der Klimawandel, die Digitalisierung und die voranschreitende Globalisierung. Diese Herausforderungen eröffnen gleichsam Chancen, den Leitgedanken der Inklusion in alle damit zusammenhängenden Prozesse zu implementieren.

Als Beauftragte von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen fordern wir, folgende Themen im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages zu verankern:

 

 

I. Umfassende Barrierefreiheit und inklusive soziale Teilhabe

 

1. PrivateAnbietervonProduktenundDienstleistungenzur Barrierefreiheit verpflichten

Das am 20. Mai 2021 verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Barrierefreiheit stellt nur einen ersten Schritt dar und muss weiterentwickelt werden, um den Ansprüchen einer inklusiven und barrierefreien Gesellschaft gerecht zu werden.

 

Wir fordern,

  • die Übergangsfristen auf 5 Jahre zu kürzen,

  • sich dafür einzusetzen, ergänzende Regelungen zur Barrierefreiheit der

    baulichen Umgebung gesetzlich zu verankern,

  • wirksame Sanktionsmechanismen bei der Verletzung der Rechte auf Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen zu etablieren,

  • ein Förderprogramm für mehr Barrierefreiheit zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ für die Bereiche Bauen, Verkehr und Digitalisierung,

  • sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, den Anwendungsbereich des European Accessiblity Act zu erweitern.


2. InklusivesWohnenundsozialeTeilhabe

  • Bundesweit und besonders in den Ballungsgebieten herrscht ein Mangel an barrierefreien und bezahlbarem Wohnraum.

Wir fordern,

  • die Verdreifachung der Bundesmittel für Förderprogramme zum barrierefreien Wohnungsbau (z. B. KfW-Programm „Altersgerecht umbauen“),

  • mehr Bundesmittel für die soziale Wohnraumförderung und darauf hinzuwirken, dass verbindliche Verpflichtungen von barrierefreien und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarem Wohnraum geschaffen werden.

 

Leistungen zur sozialen Teilhabe müssen bedarfsgerecht und kostenträgerübergreifend erbracht werden – der Mensch mit Behinderungen und seine Bedarfe stehen im Mittelpunkt, nicht die Schnittstellen und Haushaltsinteressen der Kostenträger.

 

Wir fordern,

  • die Stärkung des Ersten Teils des SGB IX,

  • die Schaffung inklusiver und am Sozialraum orientierter

    Leistungsangebote nach § 94 Abs. 3 SGB IX,

  • die Streichung des 43 a SGB XI und die Sicherung pflegerischer Leistungen in der Eingliederungshilfe.

     

3. Inklusionstärken-dasBundesteilhabegesetznovellieren

Das Bundesteilhabegesetz muss konform zur UN- Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt werden.

 

Wir fordern,

  • die Regelungen zur Zumutbarkeit besonderer Wohnformen und zum Poolen von Leistungen müssen geändert werden,

  • das Wunsch- und Wahlrecht auf inklusive Leistungserbringung ist zu gewährleisten,

  • Menschen mit Behinderungen dürfen nicht gezwungen werden, in besonderen Wohnformen (Wohnheimen) zu leben,

  • weitere Schritte zur Freistellung der Teilhabeleistungen vom Einsatz von Einkommen und Vermögen der leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen,

  • den Ländern ist eine Frist bis Ende des Jahres 2022 für den Abschluss der Rahmenvereinbarungen in der Eingliederungshilfe beziehungsweise der Verabschiedung entsprechender Rechtsverordnungen zu setzen,

  • die umfassende Beteiligung der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen und die Finanzierung aus dem Partizipationsfonds des Bundes dafür,

  • bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes die Deinstitutionalisierung von Wohneinrichtungen und den Abbau von Sonderwelten für Menschen mit Behinderungen aktiv voran zu treiben. Dafür sind in den Aktionsplänen von Bund und Ländern verbindliche

 

Vorgaben zu entwickeln, um die Aufträge aus der Staatenberichtsprüfung zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention zu erfüllen.

 

4. BarrierefreieMobilitätausbauen

In einem modernen Industrieland muss es jedem Menschen möglich sein, umweltfreundlich von A nach B zu gelangen. Menschen mit Behinderungen muss die Nutzung der dafür zur Verfügung stehenden Anlagen und Fahrzeuge ohne Erschwernisse ermöglicht werden. Nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung sind die Eisenbahnen verpflichtet, zu diesem Zweck Programme zur Gestaltung von Bahnanlagen und Fahrzeugen zu erstellen. Dem Bund als Eigentümer der Deutschen Bahn AG kommt dabei besondere Verantwortung zu.

 

Wir fordern,

  • die Bereitstellung zusätzlicher Mittel, um insbesondere kleinere und mittlere Bahnstationen auch unabhängig von der Beteiligung der Länder barrierefrei auszubauen und damit das System Bahn auch auf „der letzten Meile“ für alle Menschen auffindbar, zugänglich und nutzbar zumachen,

  • die barrierefreie Umsetzung eines Bund-Länder-Programmes zur Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken,

  • bis 2030 alle Bahnstationen barrierefrei umzubauen und die Mittel dafür bereitzustellen.

     

5. Digitalisierungbarrierefreigestalten

Für Menschen mit Behinderungen bietet der digitale Wandel erhebliche Chancen. Neue Technologien beinhalten aber auch Exklusionsrisiken, wenn sie zu Diskriminierung und wachsender Ungleichheit führen. Damit die digitale und die damit einhergehende soziale Teilhabe sichergestellt wird, muss in allen Lebensbereichen digitale Barrierefreiheit umgesetzt werden und als Standard gelten. Dem Bund kommt dabei eine besondere Vorbildfunktion zu.

 

Wir fordern,

  • die barrierefreie Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes,

  • den Geltungsbereich der BITV 2.0 konsequent auch auf den privatwirtschaftlichen Sektor auszuweiten,

  • den Zugang für alle Menschen mit Behinderungen - auch in Einrichtungen - zu den hochleistungsfähigen und mobilen Netzen, einschließlich der Befähigung mit der Technik umzugehen,

  • eine verbesserte Versorgung mit technischen Hilfsmitteln,

  • klare Regeln für den Einsatz von algorithmenbasierten Entscheidungssystemen und die Überprüfbarmachung von unzulässigen Ungleichbehandlungen sowie deren Sanktionierung (Diskriminierungsfreie KI).

     

II. Rahmenbedingungen für ein inklusives Gesundheitssystem schaffen

Menschen mit Behinderungen müssen einen gleichberechtigten und barrierefreien Zugang zu allen Bereichen des Gesundheitswesens haben, sei es beim Arzt- oder Zahnarztbesuch, bei Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten, bei Präventionsmaßnahmen sowie bei der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln und Therapien. Der behinderungsbedingte Mehraufwand im Gesundheitswesen ist oft nicht ausreichend abgebildet, und es fehlt an den erforderlichen Spezialeinrichtungen. Zudem bedarf es des Ausbaus von Angeboten in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache.

 

Wir fordern insbesondere,

  • die gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit in allen Arzt- und Therapiepraxen bis 2030 (geeignete Maßnahmen hierfür sind: Barrierefreiheit als Voraussetzung für Neuzulassungen, Umbau bzw. Umzugsverpflichtung in barrierefreie Gebäude nach angemessener Fristsetzung),

  • gleichberechtigten Zugang zu Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen zu regeln.

     

III. Einen inklusiven Arbeitsmarkt gestalten

Den Lebensunterhalt selbst verdienen zu können, ist Kernbestandteil für ein selbstbestimmtes Leben. Trotz zahlreich bestehender Fördermöglichkeiten hat das Vorliegen einer Schwerbehinderung einen negativen Einfluss auf Arbeitsplatzchancen. Eine höhere Arbeitslosenquote und eine längere Dauer der Arbeitslosigkeit sind die Folgen.

 

Wir fordern,

  • eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe um 20 Prozent des jeweiligen Staffelbetrages,

  • die Einführung eines vierten Staffelbetrages für die beschäftigungspflichtigen Unternehmen, die keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung einstellen, in doppelter Höhe des dritten Staffelbetrages,

  • dass die öffentlichen Arbeitgeber ihrer besonderen Vorbildfunktion gerecht werden und für diese eine Festschreibung der Pflichtquote auf 6 Prozent,

  • die Transformation der Werkstätten für behinderte Menschen in einen inklusiven Arbeitsmarkt durch Ausweitung der Budgets für Ausbildung und Arbeit, verbindliche Vereinbarungen mit der Wirtschaft und der Ausweitung und Sicherung von Inklusionsbetrieben und übergangsweise eine existenzsichernde und transparente Entlohnung für die Beschäftigten.

     

IV. Völkerrechtlichen Verpflichtungen gerecht werden

Die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland haben die UN- Behindertenrechtskonvention und deren Zusatzprotokoll ratifiziert und damit zu geltendem Recht gemacht. Daraus ergeben sich Umsetzungsverpflichtungen.

 

Wir fordern,

  • umgehend eine systematische Umsetzung der Empfehlungen aus den Staatenberichtsprüfungen unter Einbeziehung der Länder und Zivilgesellschaft,

  • einen Nationalen Aktionsplan 3.0, der partizipativ erarbeitet und vom Bundeskabinett beschlossen werden muss,

  • die inklusive Gestaltung der Entwicklungszusammenarbeit durch die verbindliche Einführung der OECD-Kennung zu Inklusion und Empowerment,

  • die verpflichtende Regelung der Übernahme der behinderungsbedingt anfallenden Mehrkosten für Menschen mit Behinderungen in den Freiwilligendiensten,

  • in der Umsetzung der verfassungsrechtlichen Korrekturen zum Kooperationsverbot im Bildungsbereich Bundesmittel zur Verfügung zu stellen, um den Aufbau funktionsfähiger inklusiver Schulsysteme in den Bundesländern zu flankieren,

  • die Einführung eines Europäischen Behindertenausweises,

  • das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderungen im Bereich des Wohnens zu stärken und Deinstitutionalisierung voranzubringen und wirksame Gewaltschutzstrategien zu verankern,

  • eine wirksame Verbesserung des Diskriminierungsschutzes auf europäischer und nationaler Ebene durch Unterstützung der Bundesregierung für die 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie sowie eine Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes,

  • die Aufstellung einer nationalen Autismusstrategie zur Verbesserung der Lage von Menschen mit einer Autismus-Spektrum-Störung.

    Diese Forderungen wurden im Rahmen des 62. Treffens der Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen am 14./15. Oktober 2021 in Dresden erarbeitet und einstimmig verabschiedet.

Dresden, 15. Oktober 2021

Bundesministerium für Gesundheit: Aktuelle Informationen zum Coronavirus COVID-19

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https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

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